
Sie sind Liegenschaftsverwalter
Seit dem 1. Januar 2002 ist die neue Niederspannungs - Installations - Verordnung (NIV) in Kraft. Neu sind nicht mehr die Netzbetreiber für die Sicherheitsnachweise und Installationsabnahmen zuständig, sondern jeder Eigentümer.
Wir kontrollieren Ihre Liegenschaften nach den aktuellen Normen, die zur Zeit der Erstellung galten.
Sie entscheiden zwischen Grundinstallation oder Mieterinstallation.
Werden Mängel durch die Kontrolle festgestellt, koordinieren wir mit ihrem Hauselektriker die Behebung und überwachen die Eingabefrist des zuständigen Elektrizitätswerk.
Auf Wunsch können wir Offerten einholen und die Kosten überwachen sowie die Terminierung mit Ihren Mietern.